- DenkFutter GbR ist ein führendes Coaching- und Beratungsunternehmen und erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching, Unternehmens- und Organisationsentwicklung, Beratung und Training, Events für Teams und Organisationen, Podcasting in der Regel durch Veranstaltungen im Einzelkontakt, in Gruppen und Teams für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend als „Auftraggeber“ bezeichnet).
- Auftraggeber können natürliche und juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Veranstaltung in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet). Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Vertragspartner von DenkFutter. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.
- DenkFutter erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeitende und ist berechtigt, Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie Mitarbeitende (im Folgenden „Coaches“) zu erbringen.
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von DenkFutter und seine vertraglich verpflichteten Coaches erbrachten Leistungen.
- Die AGB des Auftraggebers verpflichten DenkFutter auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Anfrage / Anmeldung und Vertragsschluss / Buchung
- Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung. Eine Anmeldung hat für beide Parteien den Gehalt einer Willenserklärung für eine Teilnahme an der in der Anmeldung genannten Veranstaltung.
- Der Auftraggeber ist an seine Anfrage / Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anfrage / Anmeldung bei DenkFutter gebunden. Erhält der Auftraggeber bis dahin kein Angebot / keine Auftragsbestätigung durch DenkFutter per Post oder E-Mail, so entfällt die Bindung an seine Anfrage / Anmeldung.
- Anfragen für Coachings, Gruppenveranstaltungen sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung sind formlos zu erfolgen (telefonisch oder schriftlich per E-Mail). Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins, einer kostenlosen Bestandsaufnahme / IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebotes bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (bei Rahmenverträgen). Der Vertrag wird durch eine schriftliche Bestätigung des entsprechenden Angebotes bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen („Buchung“).
- Mit der bedingten Auftrags- und Terminbestätigung erklärt der Auftraggeber zugleich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.
- Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- und Terminbestätigung sind nur dann wirksam, wenn sie durch DenkFutter schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
Leistungen
- Die Verantwortung für die Organisation von Coachings, Gruppen- und Teamevents, Aktivitäten der Unternehmensentwicklung und Trainings ergibt sich aus dem entsprechend gültigen Angebot bzw. gültigen Leistungsbeschreibung. Die Organisation von Aus- und Weiterbildungen liegt bei DenkFutter.
- Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen bzw. Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung ergeben sich im Einzelfall aus dem Angebot und / oder der Leistungsbeschreibungen bzw. Verträge.
- Die Erstellung und Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen obliegt DenkFutter und wird den Teilnehmern zur persönlichen Verwendung überlassen.
- Für die Didaktik und Methodik ist DenkFutter verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Stellt DenkFutter während der Durchführung fest, das aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet dies DenkFutter über Art und Umfang im Rahmen des notwendigen Ermessungsspielraumes. DenkFutter kann nach seinem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken. DenkFutter kann Ziele und Themeninhalte zugunsten der Erreichung und Bearbeitung anderer Ziele und Themeninhalte zurückstellen. DenkFutter wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber zum frühestmöglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.
- Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber erforderlich. Eine Erfolgsgarantie kann durch DenkFutter allein nicht gegeben werden.
Honorar und Zahlungsbedingungen
- Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von acht Kalendertagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das Konto der DenkFutter GbR zu entrichten.
- Reduzierte Honorarsätze und Rabatte im Rahmen der Abnahme von Kontingenten durch den Auftraggeber sind möglich. Ein Kontingent ergibt sich aus dem Abruf vereinbarter Leistungspakete binnen einer definierten Frist (z.B. binnen eines Kalenderjahres). Die Details regeln jeweils die für den Auftraggeber geltenden Angebote, Leistungsbeschreibungen oder Einzelverträge in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
- Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Übernachtung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterialien sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. für Namensschilder, Farben und Bastelmaterialien, Spiele, Dekoration und Bühnentechnik auf Gruppenevents).
- Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort (Sitz der Gesellschaft) und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallenden Kosten für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt nach für die zum Einsatz gelangenden Coaches benötigter Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. für Flug, Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand entsprechend der Belege; bei PKW-Fahrten erfolgt die Abrechnung pro Kilometer Fahrtstrecken zwischen Ausgangsort und Zielort.
- Auf Wunsch kann gegen eine Pauschale die Organisation der Veranstaltung in einem externen Tagungshaus übernommen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Organisationsaufwand.
- Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten, Leistungsbeschreibungen und/oder Verträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und von DenkFutter erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeiten, Planungs- und Bilanzierungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching usw.) sowie die Erstellung und der Versand von Protokollen in digitaler Form werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen und zu den in jeweils geltenden Angeboten, Leistungsbeschreibungen oder Einzelverträgen geltenden Honorarsätzen und -konditionen erbracht.
- Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber oder Teilnehmer.
- Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es handelt sich um eine umsatzsteuerbefreite Dienstleistung.
- Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlung durch Mahnung oder spätestens 10 Kalendertage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. DenkFutter ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseingangs vor Beginn der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen.
- Während des Zahlungsverzugs ist DenkFutter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen und 8% über dem Basiszinssatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
Rücktritt / Kündigung / Durchführungshindernisse
- Bei Verträgen über Coaching, Gruppen- und Teamveranstaltungen und Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung beiträgt das Ausfallhonorar bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 60%, innerhalb von vier bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75% sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.
- Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
- Kann DenkFutter wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist DenkFutter verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber DenkFutter sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Urheberrecht
- Fotos, Ton- und Videomitschnitte sind ohne schriftliche Erlaubnis von DenkFutter nicht gestattet.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Materialien ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von DenkFutter zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.
- Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadens- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Datenschutz
- Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden streng vertraulich nach den Regelungen der DSGVO behandelt.
- Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, das seine Daten zu internen Werbezwecken und zu statistischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken genutzt werden können.
Geheimhaltungs- und Schweigepflicht
- Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlichen und geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. DenkFutter ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.
- Der Auftraggeber entbindet DenkFutter von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen und pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses.
Selbstverpflichtung und Ausschlussrechte
- Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsinhaltes, die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht, strafbare Handlungen gegenüber DenkFutter oder anderen Teilnehmern (Ehrverletzungen, Diebstahl usw.) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers / Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen DenkFutter zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen.
- Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, das er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen und Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist DenkFutter bzw. der ausführende Coach vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt DenkFutter bzw. den Coach, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. einer Outdoorübung) auszuschließen.
- Der Ausschluss von Auftraggebern / Teilnehmern erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber / Teilnehmer nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers / Teilnehmers.
- Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / Honorar bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.
Haftung
- Der Auftraggeber / Teilnehmer achtet auf seine persönlichen Gegenstände selbst. DenkFutter haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht bzw. nur bis zur Höhe bestehender Versicherungssummen.
- Der Auftraggeber / Teilnehmer stellt DenkFutter von der Haftung von Schäden frei, die DenkFutter, seine Mitarbeitende oder Coaches durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat/haben.
- Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber / Teilnehmer darf gegen Forderungen von DenkFutter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Schlussbestimmungen
- Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.
- Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und bei fehlender Einigung innerhalb von zwei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind die verwirkt.
- Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen und/oder diversen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.
- Als Gerichtsstand wird der Sitz der Gesellschaft in Rotenburg an der Wümme vereinbart.